RS Vwgh 1994/1/28 93/17/0171

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Veröffentlicht am 28.01.1994
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §37;
B-VG Art119a Abs5;

Rechtssatz

Auch für das Vorstellungsverfahren gilt, daß der Vorstellungswerber gehalten ist, wenigstens im Kern darzutun, welche der getroffenen Feststellungen der Gemeindeabgabenbehörden seiner Meinung nach unzutreffend seien und auf Ermittlungsergebnissen beruhten, die so nicht den behördlichen Feststellungen zugrundegelegt worden wären, wenn die Partei dazu gehört worden wäre.

Schlagworte

Parteiengehör Verletzung des Parteiengehörs Verfahrensmangel Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Rechtsmittelverfahren Vorstellung Vorstellung Diverses

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993170171.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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