RS Vwgh 1994/2/2 93/01/0971

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Veröffentlicht am 02.02.1994
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AsylG 1991 §16 Abs1;
AsylG 1991 §20 Abs1;
AsylG 1991 §20 Abs2;

Rechtssatz

Die belBeh hat nur dann eine intensivere Befragung durchzuführen, wenn die Voraussetzungen eines der Fälle des § 20 Abs 2 AsylG 1991 vorliegen, weil nur dann eine Ergänzung oder Wiederholung des Ermittlungsverfahrens durch die belBeh geboten ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993010971.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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