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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AsylG 1991 §1 Z1;Rechtssatz
Eine Beweiswürdigung der belangten Behörde in bezug auf das Argument, daß "die Sache selbst viel zu unbedeutend erscheint, um daraus sinnvollerweise einen über vier Jahre sich erhaltenden Verfolgungswillen des rumänischen Staates abzuleiten" (der Asylwerber ist Angehöriger der ungarischen Minderheit in Rumänien und hat auf Festnahme und Mißhandlungen durch staatliche Stellen hingewiesen) ist unschlüssig. Sofern sich die Verhältnisse in einem Staat während des Asylverfahrens nicht in einer aus asylrechtlicher Sicht maßgeblichen Weise verändert haben, ist der Verfolgungswille des Heimatstaates in dem Zeitpunkt der Anreise des Asylwerbers maßgebend.
Schlagworte
Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt freie BeweiswürdigungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1993010951.X01Im RIS seit
20.11.2000