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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AsylG 1968 §1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1994/02/02 93/01/1035 4Stammrechtssatz
Das Vorbringen eines Asylwerbers, von allen wichtigen Berufen und öffentlichen Ämtern ausgeschlossen zu sein, und daß er im Hinblick auf eine Verhaftungwelle im Freundeskreis hätte befürchten müssen, daß seine Freiheit aus religiösen Gründen beschränkt würde, hat die belBeh zurecht als nicht glaubwürdig erachtet, zumal sich das Vorbringen im Vergleich zum erstinstanzlichen Verfahren als ein "gesteigertes" Vorbringen darstellt.
Schlagworte
Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Besondere Rechtsgebiete Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Beachtung einer Änderung der Rechtslage sowie neuer Tatsachen und Beweise Rechtliche Wertung fehlerhafter Berufungsentscheidungen Rechtsverletzung durch solche EntscheidungenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1993011219.X01Im RIS seit
20.11.2000