RS Vwgh 1994/2/2 94/01/0027

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Veröffentlicht am 02.02.1994
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Index

10/10 Datenschutz
19/05 Menschenrechte

Norm

DSG 1978 §1 Abs4;
MRK Art8 Abs2;

Rechtssatz

Ein allenfalls verfolgbarer Löschungsanspruch iSd § 1 Abs 4 DSG besteht nur, wenn die fraglichen Daten automationsunterstützt verarbeitet wurden. Wird diese Voraussetzung jedoch im Tatsachenbereich verneint, besteht auch insoweit keine Verpflichtung der Behörde, die fraglichen Daten zu löschen (Hinweis E 23.10.1985, 83/01/0001).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1994010027.X01

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

10.09.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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