RS Vwgh 1994/2/2 93/01/0488

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Veröffentlicht am 02.02.1994
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Index

19/05 Menschenrechte
41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1991 §1 Z1;
AsylG 1991 §10 Abs1;
AsylG 1991 §11;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;
MRK Art6;

Rechtssatz

Bringt ein Asylwerber die Überlegung ins Spiel, "daß ein so sensibles Thema wie das Asylrecht in der Berufungsinstanz öffentlich und mündlich vor unabhängigen Entscheidungsinstanzen behandelt gehört", bringt er damit nicht zum Ausdruck, daß es sich bei derartigen Angelegenheiten um "civil rights" iSd Art 6 MRK handle und aus diesem Grund darüber eine den Erfordernissen dieser Bestimmung gerecht werdendes Tribunal zu entscheiden habe.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993010488.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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