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90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
StVO 1960 §82 Abs1;Rechtssatz
Der Verkauf aus dem Lokal auf die Straße hinaus ist keine gewerbliche Tätigkeit, die IHREM WESEN NACH AUF DER STRASSE ausgeübt wird, wie etwa der Betrieb einer Tankstelle oder Ladetätigkeiten an einer Laderampe.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1993020219.X01Im RIS seit
11.07.2001