RS Vwgh 1994/2/8 93/08/0219

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Veröffentlicht am 08.02.1994
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Index

60/01 Arbeitsvertragsrecht
60/03 Kollektives Arbeitsrecht

Norm

AngG §16;
AngG §8;
KollV Angestellte Rechtsanwaltskanzleien Art12;

Rechtssatz

§ 16 AngG setzt einen Anspruch auf eine periodische Remuneration oder auf eine andere besondere Entlohnung bereits voraus. Unter welchen Bedingungen und Voraussetzungen und in welchem Umfang ein solcher Entgeltanspruch gewährt wird und wann er fällig ist, bleibt einer Vereinbarung (Dienstvertrag oder Kollektivvertrag), allenfalls dem Ortsgebrauch überlassen (Hinweis E 24.11.1981, 3090/80).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993080219.X02

Im RIS seit

27.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

09.08.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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