Index
20/02 FamilienrechtNorm
EheG §23;Rechtssatz
Die rechtsmißbräuchliche Eingehung einer Ehe durch den Fremden ist geeignet, das bereits aus anderem Grund gegebene Gewicht der maßgeblichen öffentlichen Interessen an der Erlassung eines Aufenthaltsverbotes in Rahmen der Beurteilung nach § 19 FrG 1993 zu verstärken (Hinweis E 29.7.1993, 93/18/0301).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1993180616.X02Im RIS seit
20.11.2000