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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
ABGB §1346;Rechtssatz
Ob der Vater des Fremden als Bürge zur Rückzahlung von Kreditverbindlichkeiten seines Sohnes herangezogen würde, wenn dieser in seine Heimat zurückkehren müßte, ist für die Interessenabwägung nach § 20 Abs 1 FrG 1993 ohne rechtliche Bedeutung, weil derartige Auswirkungen des Aufenthaltsverbotes nicht vom Schutzbereich des § 20 Abs 1 FrG 1993 erfaßt werden (Hinweis E 28.10.1993, 93/18/0474).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1993180366.X03Im RIS seit
11.07.2001