RS Vwgh 1994/2/10 93/18/0366

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Veröffentlicht am 10.02.1994
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

ABGB §1346;
FrG 1993 §20 Abs1;
VwRallg;

Rechtssatz

Ob der Vater des Fremden als Bürge zur Rückzahlung von Kreditverbindlichkeiten seines Sohnes herangezogen würde, wenn dieser in seine Heimat zurückkehren müßte, ist für die Interessenabwägung nach § 20 Abs 1 FrG 1993 ohne rechtliche Bedeutung, weil derartige Auswirkungen des Aufenthaltsverbotes nicht vom Schutzbereich des § 20 Abs 1 FrG 1993 erfaßt werden (Hinweis E 28.10.1993, 93/18/0474).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993180366.X03

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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