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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
ABGB §1332;Rechtssatz
Es geht zu Lasten des Unterfertigers, wenn dieser ein Schriftstück unterschreibt, ohne sich von der vollständigen Erfüllung des Mängelbehebungsauftrages zu überzeugen. Das Außerachtlassen der im gegebenen Fall erforderlichen und zumutbaren Sorgfalt bei der Kontrolle der Beschwerdeergänzung auf ihre Vollständigkeit durch den Rechtsanwalt ist als ein den Grad minderen Versehens überschreitendes Verschulden des Rechtsvertreters zu werten, wobei dessen Vorbringen, ein in seiner Kanzlei tätiger Rechtsanwaltsanwärter habe es unterlassen, der Kanzleiangestellten aufzutragen, "den beigeschlossenen Bescheid jedenfalls nochmals beizulegen", an dieser Beurteilung nichts zu ändern vermag (Hinweis B 6.5.1992, 92/01/0389,0390).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1994180038.X02Im RIS seit
20.11.2000