RS Vwgh 1994/2/15 91/14/0248

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Veröffentlicht am 15.02.1994
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §24 Abs1 Z1;
VwRallg;

Rechtssatz

Unter einem "lebenden" Betrieb ist nur ein in seinen wesentlichen Grundlagen vollständiger Organismus des Wirtschaftslebens zu verstehen, welcher objektiv die Fortführung des Betriebes ermöglicht (Hinweis E 27.4.1983, 82/13/0091).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1991140248.X04

Im RIS seit

12.12.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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