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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §10 Abs2 Z5;Rechtssatz
Die Tatsache einer Betriebsunterbrechung steht der Beurteilung einer Anschaffung als Betriebserwerb nicht entgegen, wenn die Betriebsunterbrechung nicht dadurch verursacht wurde, daß die wesentlichen Grundlagen des Betriebes erst angeschafft werden mußten, sondern dadurch, daß einerseits rechtliche Verhältnisse geklärt, andererseits für die im wesentlichen unveränderte Weiterführung des Betriebes nicht notwendige Standardverbesserungsarbeiten durchgeführt wurden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1991140248.X02Im RIS seit
12.12.2001