32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm
BAO §22; EStG 1972 §2; EStG 1988 §2;
Rechtssatz
Die Frage der Einkünftezurechnung ist in erster Linie nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu entscheiden (Hinweis Quantschnigg-Schuch, Einkommensteuer-Handbuch, Textziffer 46 zu § 2 EStG). Mißbrauchsüberlegungen iSd § 22 BAO kommt dabei keine Bedeutung zu.