RS Vwgh 1994/2/15 90/14/0243

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Veröffentlicht am 15.02.1994
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §22;
EStG 1972 §2;
EStG 1988 §2;

Rechtssatz

Die Frage der Einkünftezurechnung ist in erster Linie nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu entscheiden (Hinweis Quantschnigg-Schuch, Einkommensteuer-Handbuch, Textziffer 46 zu § 2 EStG). Mißbrauchsüberlegungen iSd § 22 BAO kommt dabei keine Bedeutung zu.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1990140243.X03

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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