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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §6;Rechtssatz
Wenn ein an sich noch verwendbares Gebäude abgerissen wird, um einen den Erfordernissen besser entsprechenden Neubau zu errichten, stellen die Abbruchkosten des Altgebäudes Herstellungskosten des Neubaus dar (Hinweis:
Schubert-Pokorny-Schuch-Quantschnigg, Einkommensteuer-Handbuch, Textzahl 31 zu § 6 EStG 1972).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1993140175.X03Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
22.07.2015