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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §71 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH B 1990/05/29 90/04/0097 1Stammrechtssatz
Eine Partei, die einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung einer Frist stellt, hat den behaupteten Wiedereinsetzungsgrund im Wiedereinsetzungsantrag glaubhaft zu machen (Hinweis B 4.4.1984, 84/13/0011, 0020).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1993050277.X01Im RIS seit
20.11.2000