RS Vwgh 1994/2/16 90/13/0010

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Veröffentlicht am 16.02.1994
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §288 Abs1;
VwGG §41 Abs1;
VwGG §42 Abs2 Z3 litc;

Rechtssatz

Vermeint die Abgabenbehörde (Berufungsinstanz), den Angaben eines Abgabepflichtigen keinen Glauben schenken zu können, so hat sie dies in einer für den Verwaltungsgerichtshof nachvollziehbaren Weise zu begründen; dies gilt auch für einen von ihr offenbar angezweifelten Zahlungsfluß.

Schlagworte

Sachverhalt VerfahrensmängelAngenommener Sachverhalt (siehe auch Sachverhalt Neuerungsverbot Allgemein und Sachverhalt Verfahrensmängel)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1990130010.X05

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

12.11.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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