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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
FinStrG §161 Abs1;Rechtssatz
Die Rechtsmittelbehörde ist nicht berechtigt, eine von der Erstbehörde als erwiesen angenommene Tat auszuwechseln, weil sie diesfalls eine ihr nicht zustehende Befugnis in Anspruch nehmen würde (Hinweis E 27.3.1987, 85/17/0065).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1992130149.X04Im RIS seit
20.11.2000