RS Vwgh 1994/2/16 92/13/0149

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Veröffentlicht am 16.02.1994
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

FinStrG §161 Abs1;

Rechtssatz

Die Rechtsmittelbehörde ist nicht berechtigt, eine von der Erstbehörde als erwiesen angenommene Tat auszuwechseln, weil sie diesfalls eine ihr nicht zustehende Befugnis in Anspruch nehmen würde (Hinweis E 27.3.1987, 85/17/0065).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1992130149.X04

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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