RS Vwgh 1994/2/16 90/13/0071

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Veröffentlicht am 16.02.1994
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §16 Abs1;
EStG 1972 §19 Abs2;
EStG 1972 §4 Abs4;

Rechtssatz

Ausgaben, mit denen ein Hausverwalter für einen Hauseigentümer in Vorlage tritt, sind beim Hauseigentümer nicht schon dann als verausgabt anzusehen, wenn der Verwalter eine entsprechende Ersatzforderung in sein Rechenwerk aufnimmt. Vielmehr wird erst durch die Begleichung dieser Verbindlichkeit seitens des Hauseigentümers eine Ausgabe iSd § 19 Abs 2 EStG 1972 getätigt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1990130071.X03

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

01.09.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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