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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §16 Abs1;Rechtssatz
Ausgaben, mit denen ein Hausverwalter für einen Hauseigentümer in Vorlage tritt, sind beim Hauseigentümer nicht schon dann als verausgabt anzusehen, wenn der Verwalter eine entsprechende Ersatzforderung in sein Rechenwerk aufnimmt. Vielmehr wird erst durch die Begleichung dieser Verbindlichkeit seitens des Hauseigentümers eine Ausgabe iSd § 19 Abs 2 EStG 1972 getätigt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1990130071.X03Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
01.09.2009