Index
10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §71 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1991/09/25 91/16/0046 3Stammrechtssatz
Das Vorliegen von Wiedereinsetzungsgründen ist nur in dem Rahmen zu untersuchen, der durch die Behauptungen innerhalb der Wiedereinsetzungsfrist abgesteckt wurde
(Hinweis E 9.6.1988, 87/08/0242).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1990130004.X01Im RIS seit
20.11.2000