RS Vwgh 1994/2/16 90/13/0004

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 16.02.1994
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §71 Abs1;
FinStrG §167 Abs1;
VwGG §46 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1991/09/25 91/16/0046 3

Stammrechtssatz

Das Vorliegen von Wiedereinsetzungsgründen ist nur in dem Rahmen zu untersuchen, der durch die Behauptungen innerhalb der Wiedereinsetzungsfrist abgesteckt wurde

(Hinweis E 9.6.1988, 87/08/0242).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1990130004.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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