RS Vwgh 1994/2/16 93/03/0242

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Veröffentlicht am 16.02.1994
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
91/01 Fernmeldewesen

Norm

B-VG Art18 Abs1;
FG 1949 §4 Abs2;
Privatfernmeldeanlagen 1961 §18 Abs1;
VwRallg;

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn): 94/03/0040 E 27. April 1994 94/03/0041 E 27. April 1994

Rechtssatz

Aus dem Verfassungsgebot des Art 18 Abs 1 B-VG ergibt sich, daß Auflagen nur insoweit vorgeschrieben werden dürfen, als dies gesetzlich ausdrücklich vorgesehen ist oder mit dem Sinn der zu treffenden Hauptentscheidung untrennbarerweise verbunden ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993030242.X01

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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