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L65002 Jagd Wild KärntenNorm
AVG §67b;Rechtssatz
Durch § 67b AVG wird der belBeh im Berufungsverfahren gem § 96b Krnt JagdG 1978 vor dem UVS die Stellung einer Organpartei eingeräumt. Es kommen ihr dabei aber nur die Parteirechte im Verfahren, nicht aber subjektive materielle Berechtigungen zu, sodaß ihr auch die Legitimation zur Erhebung einer Beschwerde gem Art 131 Abs 1 Z 1 B-VG wegen materieller Rechtswidrigkeit aufgrund der Verletzung subjektiver Rechte fehlt.
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH Allgemein Parteibegriff Tätigkeit der Behörde Verfahrensrecht AVGEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1994030021.X01Im RIS seit
11.07.2001