RS Vwgh 1994/2/16 91/13/0210

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 16.02.1994
beobachten
merken

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

FinStrG §25 Abs1;

Rechtssatz

Der im § 25 Abs 1 FinStrG normierte Strafausschließungsgrund ist an das kumulative Vorliegen der Voraussetzungen geknüpft, daß das Verschulden des Täters zum einen geringfügig ist, und die Tat zum andern keine oder nur unbedeutende Folgen nach sich gezogen hat.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1991130210.X02

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

06.01.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten