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10 VerfassungsrechtNorm
B-VG Art144 Abs1 / BescheidRechtssatz
Bei einer Aufforderung gemäß §53 Abs1 VStG 1950 zum Antritt der rechtskräftig verhängten (Ersatz-)Freiheitsstrafe handelt es sich um keinen Bescheid iS des Art144 Abs1 B-VG, sondern lediglich um die nachdrückliche Erinnerung an einen bereits im Strafbescheid enthaltenen Befehl (vgl. VfSlg. 9046/1981, VfGH 27. Juni 1984 B784/83). Zurückweisung der Beschwerde wegen Unzuständigkeit des VfGH
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / ZuständigkeitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1988:B40.1988Dokumentnummer
JFR_10119391_88B00040_01