RS VwGH Erkenntnis 1994/02/17 92/16/0115

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Veröffentlicht am 17.02.1994
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Rechtssatz

Die Einbringung von Sacheinlagen in eine Kapitalhandelsgesellschaft oder Personenhandelsgesellschaft ist als Leistungsaustausch zwischen der Gesellschaft und dem einbringenden Gesellschafter anzusehen, wodurch die Annahme gerechtfertigt ist, daß die Einbringung von Einlagen in die Gesellschaft mit der Einräumung von Gesellschaftsrechten abgegolten wird. Somit ist bei der Einbringung von Grundstücken in eine GmbH eine Gegenleistung vorhanden (Hinweis E 2.4.1962, 1330/61).

Im RIS seit
14.01.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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