RS Vwgh 1994/2/17 92/06/0253

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Veröffentlicht am 17.02.1994
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Index

96/01 Bundesstraßengesetz

Norm

BStG 1971 §20 Abs3;

Rechtssatz

Wer eine frühere Fälligkeit sowie eine Verzinsung der Entschädigungssumme anstrebt, will wirtschaftlich letztlich eine höhere Entschädigung erwirken, weshalb rechtlich daraus folgt, daß es sich um einen Streit über die Höhe der Entschädigungssumme iSd § 20 Abs 3 BStG handelt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1992060253.X01

Im RIS seit

27.03.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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