Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §38;Rechtssatz
Die Richtigkeit eines Aussetzungsbescheides oder die Berechtigung des Zuwartens bis zum Vorliegen einer rk Vorfragenentscheidung iSd § 38 AVG hängt nicht von der Zustimmung einer Partei ab.
Schlagworte
Verhältnis zu anderen Materien und Normen DevolutionVerschulden der Behörde §73 Abs2 letzter Satz AVGEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1992110080.X03Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
26.06.2017