RS Vwgh 1994/2/17 92/11/0080

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Veröffentlicht am 17.02.1994
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §38;
AVG §66 Abs4;
AVG §73 Abs2;

Rechtssatz

Die Richtigkeit eines Aussetzungsbescheides oder die Berechtigung des Zuwartens bis zum Vorliegen einer rk Vorfragenentscheidung iSd § 38 AVG hängt nicht von der Zustimmung einer Partei ab.

Schlagworte

Verhältnis zu anderen Materien und Normen DevolutionVerschulden der Behörde §73 Abs2 letzter Satz AVG

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1992110080.X03

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

26.06.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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