RS Vwgh 1994/2/17 92/16/0089

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Veröffentlicht am 17.02.1994
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yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sind
32/06 Verkehrsteuern

Norm

KVG 1934 §4;

Beachte

Besprechung in AnwBl 1994/9 S 717-719;

Rechtssatz

Zum Tatbestand des § 4 KVG gehört, daß die Gesellschafter an der Kapitalgesellschaft, die die Leistung erhält, und ZUGLEICH an der Personenvereinigung, die die Leistung erbringt, beteiligt sind. Gefordert wird in der Literatur auch, daß der Doppelgesellschafter über Vermögenswerte der gebenden Personenvereinigung - sei es, kraft erheblicher Beteiligung, sei es, kraft Organstellung - verfügen kann. Die Personenvereinigung kann eine Kapitalgesellschaft, aber etwa auch eine KG sein; an ihr müssen die Gesellschafter der (empfangenden) Kapitalgesellschaft rechtlich beteiligt sein (Brönner-Kamprad; Kommentar zum KVG4, 79).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1992160089.X04

Im RIS seit

29.01.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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