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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
BAO §303;Rechtssatz
Nichtstattgebung - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, Wiederaufnahme des Verfahrens und Aussetzung der Einhebung -
Der Verwaltungsgerichtshof schließt in ständiger Rechtsprechung einen Vollzug oder eine Ausübung einer mit Bescheid eingeräumten Berechtigung durch einen Dritten bei Anträgen auf Wiederaufnahme eines Verfahrens und bei Anträgen auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand aus.
Schlagworte
Ausübung der Berechtigung durch einen Dritten Begriff der aufschiebenden WirkungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:AW1993150029.A01Im RIS seit
20.11.2000