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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
BAO §212a;Rechtssatz
Nichtstattgebung - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, Wiederaufnahme des Verfahrens und Aussetzung der Einhebung -
Mit dem Antrag auf Aussetzung der Einhebung, den die belangte Behörde im weiteren Spruchteil des angefochtenen Bescheides abgewiesen hat, erstrebte der Bf eine nach dem Gesetz ihm sonst nicht zukommende Rechtsposition. Auch diese Erledigung ist somit nicht "vollzugstauglich" im Sinne des § 30 Abs 2 VwGG.
Schlagworte
Begriff der aufschiebenden Wirkung VollzugEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:AW1993150029.A02Im RIS seit
20.11.2000