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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §1113;Rechtssatz
Gegen die Beurteilung, wonach im Beschwerdefall ein Bestandverhältnis auf die Dauer eines Jahres abgeschlossen worden ist, kann nicht ins Treffen geführt werden, daß weitere Vertragsabreden über die Fortführung des gepachteten Unternehmens für eine wirtschaftliche Sinnhaftigkeit eines länger andauernden Vertragsverhältnisses sprechen. Solche Abreden können nur als Rahmenvereinbarungen für den Fall angesehen werden, daß später ein neuerlicher Bestandvertrag tatsächlich zustande kommt (Hinweis E 22.4.1982, 15/2638/80).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1993160135.X01Im RIS seit
20.11.2000