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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §236 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1991/11/18 90/15/0089 2Stammrechtssatz
Eine persönlich bedingte Unbilligkeit der Abgabeneinhebung liegt nach stRsp des VwGH im besonderen nur dann vor, wenn die Einhebung der Abgaben die Existenzgrundlagen des Nachsichtswerbers gefährdet, wozu es allerdings nicht unbedingt besonderer finanzieller Schwierigkeiten oder Notlagen bedarf, sondern beispielsweise ausreichend wäre, wenn die Abstattung der Abgabenschuld trotz zumutbarer Sorgfalt nur durch Veräußerung von Vermögenschaften möglich wäre und diese Veräußerung einer Verschleuderung gleichkäme
(Hinweis E 25.6.1990, 89/15/0088).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1992160197.X01Im RIS seit
20.11.2000