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L22003 Landesbedienstete NiederösterreichNorm
ABGB §140;Rechtssatz
Die Anführung der für die festgelegte Unterhaltsleistung maßgebenden Einkommen allein in einem aus Anlaß der Scheidung abgeschlossenen Vergleich begründet noch keinen dem früheren Ehegatten des verstorbenen Beamten zustehenden unmittelbaren Anspruch aus dem Vergleich, der nach § 84 DPL NÖ 1972 bei der Bemessung des Versorgungsbezuges des früheren Ehegatten zu berücksichtigen wäre (Hinweis E 16.10.1989, 89/12/0141).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1991120142.X05Im RIS seit
11.07.2001