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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §38;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1991/03/18 90/12/0239 1Stammrechtssatz
Es ist unzulässig, eine Vorfrage, die in einem anderen gesetzlich vorgezeichneten Verfahren zu lösen wäre, in einem Verfahren hinsichtlich einer in einem bestimmten Zeitraum konkret gebührenden Reisezulage, zum Gegenstand einer selbständigen Feststellungsentscheidung zu machen.
Schlagworte
Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung FeststellungsbescheideEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1993120271.X01Im RIS seit
25.01.2001