RS Vwgh 1994/2/18 93/12/0102

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.02.1994
beobachten
merken

Index

L81506 Umweltschutz Steiermark
L81516 Umweltanwalt Steiermark
001 Verwaltungsrecht allgemein
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)

Norm

B-VG Art7 Abs1;
UmweltschutzG Stmk 1988;
VwRallg;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/01/15 88/12/0069 6

Stammrechtssatz

Aus einem allfälligen Fehlverhalten der Beh anderen Beamten gegenüber kann ein Beamter keinen Anspruch auf ein gleiches Fehlverhalten für sich geltend machen.

Schlagworte

Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993120102.X13

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

16.02.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten