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L81506 Umweltschutz SteiermarkNorm
B-VG Art7 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1990/01/15 88/12/0069 6Stammrechtssatz
Aus einem allfälligen Fehlverhalten der Beh anderen Beamten gegenüber kann ein Beamter keinen Anspruch auf ein gleiches Fehlverhalten für sich geltend machen.
Schlagworte
Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1993120102.X13Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
16.02.2010