RS Vwgh 1994/2/18 93/07/0102

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Veröffentlicht am 18.02.1994
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Index

L66504 Flurverfassung Zusammenlegung landw Grundstücke
Flurbereinigung Oberösterreich
L82000 Bauordnung
001 Verwaltungsrecht allgemein
80/06 Bodenreform

Norm

BauRallg;
FlVfGG §3;
FlVfLG OÖ 1979 §12 Abs6;
VwRallg;

Rechtssatz

Unter dem Begriff "Bauerwartungsland" sind solche Flächen zu verstehen, die zwar im Bewertungszeitpunkt noch nicht in Bauland umgewidmet sind, deren Umwidmung und Verbauung aber nach ihrer Lage und Aufschließungsmöglichkeit nach den Grundsätzen der Raumordnung und Bauordnung in nächster Zeit möglich ist (Hinweis E 25.2.1988, 83/07/0228).

Schlagworte

Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 BauerwartungslandPlanung Widmung BauRallg3

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993070102.X02

Im RIS seit

07.01.2002

Zuletzt aktualisiert am

10.09.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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