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63/02 GehaltsgesetzNorm
GehG 1956 §12a Abs4;Rechtssatz
§ 12a Abs 4 GehG findet keine Anwendung, wenn für die Überstellung des Beamten das abgeschlossene Hochschulstudium nicht Ernennungsvoraussetzung ist. Für die Überstellung zum provisorischen Professor in der VwGr L1 als Lehrer für Blockflöte am Mozarteum ist das Erfordernis des angeschlossenen Hochschulstudiums nach der Lehrer-Dienstzweigeverordnung nicht Ernennungsvoraussetzung (Hinweis E 13.6.1983, 83/12/0070).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1993120078.X03Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
10.02.2017