RS Vwgh 1994/2/18 94/12/0010

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Veröffentlicht am 18.02.1994
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §27;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1002/73 B 17. Oktober 1973 VwSlg 8484 A/1973 RS 1

Stammrechtssatz

Eine am letzten Tag der Frist des § 27 VwGG 1965 zur Post gegebene Beschwerde wird noch vor Ablauf dieser Frist erhoben.

Schlagworte

Verletzung der Entscheidungspflicht Allgemein Behördliche AngelegenheitenBinnen 6 Monaten

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1994120010.X01

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

21.06.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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