RS Vwgh 1994/2/18 93/07/0104

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.02.1994
beobachten
merken

Index

L66502 Flurverfassung Zusammenlegung landw Grundstücke
Flurbereinigung Kärnten
80/06 Bodenreform

Norm

FlVfGG §31;
FlVfGG §36;
FlVfLG Krnt 1979 §93 Abs2 litd;

Rechtssatz

Eine Sachverhaltsänderung bzw der Eintritt geänderter Verhältnisse iS gravierende Änderungen, die nicht absehbar waren und die dazu führen, daß die weitere Durchführung des Beschlusses nicht mehr mit den für die Agrargemeinschaft geltenden Bestimmungen übereinstimmt, wobei zu berücksichtigen ist, welche Folgen das Unterbleiben der Ausführungen des zunächst gefaßten Beschlusses für die Agrargemeinschaft oder deren Mitglieder auf der einen und für das antragstellende Mitglied auf der anderen Seite hat, verpflichtet die Agrargemeinschaft zu einer neuen Beschlußfassung (hier: nach Beschluß zum Bau einer Forststraße ergeben sich Finanzierungsprobleme).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993070104.X02

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten