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L66502 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeNorm
FlVfGG §31;Rechtssatz
Eine Sachverhaltsänderung bzw der Eintritt geänderter Verhältnisse iS gravierende Änderungen, die nicht absehbar waren und die dazu führen, daß die weitere Durchführung des Beschlusses nicht mehr mit den für die Agrargemeinschaft geltenden Bestimmungen übereinstimmt, wobei zu berücksichtigen ist, welche Folgen das Unterbleiben der Ausführungen des zunächst gefaßten Beschlusses für die Agrargemeinschaft oder deren Mitglieder auf der einen und für das antragstellende Mitglied auf der anderen Seite hat, verpflichtet die Agrargemeinschaft zu einer neuen Beschlußfassung (hier: nach Beschluß zum Bau einer Forststraße ergeben sich Finanzierungsprobleme).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1993070104.X02Im RIS seit
11.07.2001