RS Vwgh 1994/2/18 93/12/0097

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.02.1994
beobachten
merken

Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
64/03 Landeslehrer

Norm

BDG 1979 §39;
LDG 1984 §22 Abs1;

Rechtssatz

Die personalrechtliche Maßnahme des § 22 Abs 1 LDG 1984 ist trotz bestehender Unterschiede mit der Dienstzuteilung des § 39 BDG 1979 vergleichbar. Anders als nach § 22 Abs 2 LDG 1984 oder § 39 BDG, nach denen zeitlich begrenzt eine Dienstzuteilung auch gegen den Willen des Beamten vorgenommen werden kann, ist nach § 22 Abs 1 LDG jedoch die Zustimmung des Landeslehrers erforderlich. Für diese ist eine förmliche Erklärung im Gesetz nicht vorgesehen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993120097.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten