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L66503 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeNorm
FlVfGG §4 Abs2 impl;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 82/07/0220 E 5. Juli 1983 VwSlg 11117 A/1983 RS 4Stammrechtssatz
Um feststellen zu können, ob die Zusammenlegung den vom NÖ FlVfLG angestrebten Zielen im Einzelfall entsprochen hat oder nicht, kommt es nicht auf Einzelvergleiche von Altgrundstücken und Abfindungsgrundstücken, sondern auf das Ergebnis der Gegenüberstellung der Gesamtabfindung mit dem gesamten Altbestand an.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1990070024.X03Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
22.07.2009