Index
001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
ABGB §901;Rechtssatz
Sowohl im öffentlichen Recht als auch im Privatrecht ist - mit jeweils unterschiedlicher Ausprägung - der Grundsatz zu finden, daß Änderungen maßgeblicher Umstände zum Wegfall der Bindung an einmal getroffene Entscheidungen bzw abgeschlossene Rechtsgeschäfte führen können. Im Bereich des Privatrechts ist hier insbesondere das Institut des Wegfalls der Geschäftsgrundlagen zu nennen (Hinweis Rummel, Rummel, 02te Auflage, Randzahl 5 zu § 901 ABGB).
Schlagworte
Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Beachtung einer Änderung der Rechtslage sowie neuer Tatsachen und Beweise Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung SachverhaltsänderungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1993070104.X01Im RIS seit
11.07.2001