RS Vwgh 1994/2/18 93/07/0102

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Veröffentlicht am 18.02.1994
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10/07 Verwaltungsgerichtshof
80/01 Land- und forstwirtschaftliches Organisationsrecht

Norm

AgrBehG 1950;
VwGG §41 Abs1;

Rechtssatz

Gegenstand der verwaltungsgerichtlichen Prüfung ist nicht die Sachkunde des Mitglieds der belangten Behörde (hier Landesagrarsenat), sondern die Gesetzmäßigkeit des auf dem Erhebungsbericht des Mitglieds aufbauenden Erkenntnisses.

Schlagworte

Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH AllgemeinBeschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Besondere Rechtsgebiete

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993070102.X07

Im RIS seit

07.01.2002

Zuletzt aktualisiert am

10.09.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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