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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AgrBehG 1950;Rechtssatz
Gegenstand der verwaltungsgerichtlichen Prüfung ist nicht die Sachkunde des Mitglieds der belangten Behörde (hier Landesagrarsenat), sondern die Gesetzmäßigkeit des auf dem Erhebungsbericht des Mitglieds aufbauenden Erkenntnisses.
Schlagworte
Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH AllgemeinBeschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Besondere RechtsgebieteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1993070102.X07Im RIS seit
07.01.2002Zuletzt aktualisiert am
10.09.2009