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L66505 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeNorm
FlVfGG §4 Abs2 impl;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 84/07/0184 E 4. Dezember 1984 RS 1Stammrechtssatz
Das Vorliegen einer gesetzmäßigen Abfindung kann nicht dadurch in Frage gestellt werden, dass allenfalls andere Parteien des Zusammenlegungsverfahrens besser abgefunden wurden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1990070024.X01Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
22.07.2009