RS Vwgh 1994/2/21 92/10/0113

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Veröffentlicht am 21.02.1994
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §27;
VwGG §33 Abs1;
VwGG §42 Abs2;

Rechtssatz

Eine allfällige Rechtswidrigkeit des nachgeholten Bescheides steht der Einstellung des Säumnisbeschwerdeverfahrens nicht entgegen.

Schlagworte

Verletzung der Entscheidungspflicht Diverses Zurückweisung - Einstellung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1992100113.X03

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

26.06.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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