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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §33 Abs1;Rechtssatz
Die in § 33 Abs 1 VwGG vorgeschriebene Einvernahme des Bf zur Frage der Klaglosstellung kann unterbleiben, wenn der Bf den nachgeholten Bescheid selbst vorlegt und in seinem ergänzenden Schriftsatz mit näherer Begründung die Auffassung vertritt, er sei nicht klaglos gestellt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1992100113.X01Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
26.06.2017