RS Vwgh 1994/2/21 92/10/0113

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.02.1994
beobachten
merken

Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §33 Abs1;

Rechtssatz

Die in § 33 Abs 1 VwGG vorgeschriebene Einvernahme des Bf zur Frage der Klaglosstellung kann unterbleiben, wenn der Bf den nachgeholten Bescheid selbst vorlegt und in seinem ergänzenden Schriftsatz mit näherer Begründung die Auffassung vertritt, er sei nicht klaglos gestellt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1992100113.X01

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

26.06.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten