RS Vwgh 1994/2/21 92/10/0113

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Veröffentlicht am 21.02.1994
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §56;
AVG §73 Abs1;
AVG §73 Abs2;
VwGG §27;
VwGG §33 Abs1;
VwGG §42 Abs2;
VwRallg;

Rechtssatz

Ein Bescheid ist auch dann rechtswirksam erlassen, wenn sich die belangte Behörde den Akt der ersten Instanz nicht hat vorlegen lassen.

Schlagworte

Zeitpunkt der Bescheiderlassung Eintritt der RechtswirkungenVerletzung der Entscheidungspflicht Diverses Zurückweisung - Einstellung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1992100113.X02

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

26.06.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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