Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §56;Rechtssatz
Auch eine in Abwesenheit des Beschuldigten erfolgte Verkündung des Berufungsbescheides hat in Ansehung der Wahrung der Frist nach § 51 Abs 7 VStG die Wirkung der Erlassung dieses Bescheides (Hinweis E 24.11.1993, 93/02/0071).
Schlagworte
Zeitpunkt der Bescheiderlassung Eintritt der RechtswirkungenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1993100092.X01Im RIS seit
27.03.2001Zuletzt aktualisiert am
29.04.2009