RS Vwgh 1994/2/21 91/10/0236

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Veröffentlicht am 21.02.1994
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §8;
VwGG §21 Abs1;
VwGG §34 Abs1;

Rechtssatz

Durch die bloße Anführung des Namens des Bf im "Betreff" des angefochtenen Bescheides wird - unabhängig von der Frage einer etwaigen Antragstellung des Bf im Verwaltungsverfahren - weder seine Parteistellung begründet noch in seine Rechtssphäre eingegriffen.

Schlagworte

Parteibegriff - Parteienrechte Allgemein diverse Interessen RechtspersönlichkeitParteibegriff Tätigkeit der Behörde

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1991100236.X01

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

17.07.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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