RS Vwgh 1994/2/21 93/10/0113

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Veröffentlicht am 21.02.1994
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
80/02 Forstrecht

Norm

AVG §8;
ForstG 1975 §63 Abs2;

Rechtssatz

Im Verfahren betreffend die Errichtungsbewilligung für forstliche Bringungsanlagen besteht eine Parteistellung der Eigentümer von Liegenschaften nur insoweit, als die mögliche Nutzung oder Produktionskraft der (betroffenen) Liegenschaft durch die Bringungsanlage beeinträchtigt werden könnte (Hinweis E 18.1.1993, 89/10/0190).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993100113.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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